Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Ab wann kann ich mich anmelden für ein Platz im neuen Wohnhaus?

Wenn Sie auf der Suche nach einem Platz in einer Pflegeinstitution sind, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir suchen gemeinsam nach der individuell für Sie passenden Lösung. Ab Januar 2023 werden die ersten Plätze für im Neubau vergeben. 

Soll ich mich noch für ein Zimmer im alten Wohnhaus anmelden?

Bewohnende des bisherigen Wohnhauses Mettenweg dürfen im Frühjahr 2023 als Erste ins neue Wohnhaus ziehen und haben eine grössere Auswahl an Zimmern. Wenn für Sie ein Eintritt in eine Pflegeinstitution in Frage kommt, melden Sie sich bei uns. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und suchen gemeinsam nach der für Sie optimal passenden Lösung.

Ich bin jung und auf Pflege angewiesen, möchte aber nicht in ein Altersheim. Was mache ich nun?
Beim Wohnhaus Mettenweg wird bewusst auf eine Durchmischung der Bewohnenden geachtet. Die Zielgruppe sind nicht primär ältere Personen, es werden erwachsene Menschen jeder Altersgruppe aufgenommen. Sie sind also bei uns am richtigen Ort, wenn Sie jünger sind und auf Pflege angewiesen sind.
Welcher Arzt wird mich im Wohnhaus Mettenweg betreuen?

Grundsätzlich besteht im Wohnhaus Mettenweg freie Arztwahl. Das heisst, Sie können sich weiterhin von Ihrem bisherigen Hausarzt begleiten lassen. Allfällige Fragen dazu können beim Gespräch vor Eintritt gemeinsam geklärt werden.

Der Übertritt in eine Pflegeinstitution macht uns zu schaffen. Wo bekommen wir Hilfe?

Wer beispielsweise mit seinen Eltern übereinkommt, dass diese in ein Alters- oder Pflegeheim umziehen sollten, kann von Schuldgefühlen und Selbstzweifeln geplagt werden. Ein schlechtes Gewissen braucht niemand zu haben, wenn man weiss, als wie gut die Lebens- und Pflegequalität in Schweizer Alters- und Pflegeinstitutionen von den Bewohnerinnen und Bewohnern wahrgenommen wird.

Eine seriöse und rechtzeitige Vorbereitung der Entscheidung für einen Eintritt kann dazu beitragen, dass Schuldgefühle gar nicht erst entstehen. Sprechen Sie das Thema aktiv an; beziehen Sie ihre Angehörigen in den Prozess ein.

Neben den Bedürfnissen und Wünschen der Angehörigen sind auch Ihre eigenen wichtig: Machen Sie sich und ihrem Umfeld klar, dass auch Sie nur ein Mensch sind, dessen Leistungs- und Belastungsgrenze sowohl im Berufs- als auch im Familienleben irgendwann erreicht ist.

Die Zeit, die Ihnen mit Ihren Angehörigen bleibt, kann durch das Leben im Alters- oder Pflegeheim eine andere Qualität bekommen – eine bessere Qualität.

Quelle: Curaviva.ch

Kann ich auch ins Wohnhaus Mettenweg wenn ich den Wohnsitz in einem anderen Kanton habe?

Wenn Sie den Wohnsitz nicht im Kanton Nidwalden haben, müssen vor Eintritt unbedingt zusätzliche Abklärungen mit Ihrer Herkunftsgemeinde vorgenommen werden. Dies deshalb, weil die Finanzierung der Pflegerestkosten, welche die öffentliche Hand übernimmt, unbedingt abgeklärt werden muss. Wir unterstützen Sie bei diesem Prozess, melden Sie sich einfach bei uns. 

Was kostet mich ein Aufenthalt im Mettenweg?

Genauere Informationen zu unseren Leistungen und Preisen finden Sie hier: 

Adresse

Wohnhaus Mettenweg
Weidlistrasse 2b
6370 Stans

Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. 
Tel: 041 531 12 00

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